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   LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16   

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https://dejure.org/2016,54500
LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16 (https://dejure.org/2016,54500)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.09.2016 - 6 T 81/16 (https://dejure.org/2016,54500)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. September 2016 - 6 T 81/16 (https://dejure.org/2016,54500)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Eröffnungsantrag; Bescheinigung; persönliche Beratung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung des Eröffnungsantrags zum Insolvenzverfahren als unzulässig; Anforderungen an die vorgelegte Bescheinigung über die erfolglose Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuchs; Erbringung der insolvenzrechtlich geforderten Beratungsleistungen durch den ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Delegation der Schuldnerberatung durch geeignete Person (hier: Rechtsanwalt) möglich

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • AG Köln, 20.08.2015 - 73 IK 373/15

    Bescheinigung über den außergerichtlichen Einigungsversuch - ; Anerkennung als

    Auszug aus LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16
    Dies zu überprüfen, steht aber nicht in ihrer Kompetenz, sondern gemäß § 3 AG InsO NRW in der ausschließlichen Zuständigkeit der Bezirksregierung Düsseldorf (vgl. AG Köln, Beschluss v. 20.08.2015, 73 IK 373/15, zitiert nach juris).
  • LG Köln, 24.11.2015 - 13 T 96/15

    Einbindung eines Rechtsanwalts in die Beratungsleistung vor Eröffnung des

    Auszug aus LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16
    Aus diesem Grund kann der Rechtsanwalt die von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geforderten Beratungsleistungen nur in eigener Person erbringen, denn nur in seiner Person sind diese Voraussetzungen der Geeignetheit erfüllt; für die übrigen Stellen, die etwa als juristische Personen oder Personenmehrheiten die Beratungsleistungen naturgemäß nicht in eigener (natürlicher) Person erbringen können, ist ein besonderes staatliches Anerkennungsverfahren vorgesehen (vgl. LG Köln, Beschluss v. 24.11.2015, 13 T 96/15; AG Hamburg, Beschluss v. 07.04.2016, 68c IK 110/16, jeweils zitiert nach juris; Schmerbach, NZI 2016, 171, 173).
  • AG Aachen, 23.06.2016 - 92 IK 184/16

    Persönliche Beratung, Bescheinigung, Verbraucherinsolvenzverfahren

    Auszug aus LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16
    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin vom 11.07.2016 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 23.06.2016, 92 IK 184/16, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
  • AG Hamburg, 07.04.2016 - 68c IK 110/16

    Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens: Ernsthaftigkeit des

    Auszug aus LG Aachen, 14.09.2016 - 6 T 81/16
    Aus diesem Grund kann der Rechtsanwalt die von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO geforderten Beratungsleistungen nur in eigener Person erbringen, denn nur in seiner Person sind diese Voraussetzungen der Geeignetheit erfüllt; für die übrigen Stellen, die etwa als juristische Personen oder Personenmehrheiten die Beratungsleistungen naturgemäß nicht in eigener (natürlicher) Person erbringen können, ist ein besonderes staatliches Anerkennungsverfahren vorgesehen (vgl. LG Köln, Beschluss v. 24.11.2015, 13 T 96/15; AG Hamburg, Beschluss v. 07.04.2016, 68c IK 110/16, jeweils zitiert nach juris; Schmerbach, NZI 2016, 171, 173).
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